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Honorar
- Für Privatpersonen arbeiten wir auf der Grundlage eines Stundensatzes unter Berücksichtigung der aufgewendeten Zeit. Die Bezahlung erfolgt am Ende jedes Treffens oder jeder angeforderten Aufgabe. Zum Honorar kommt die Erstattung von Auslagen (Postgebühren, Telefonkosten, Fotokopien usw.) hinzu.
- Ein erstes Beratungsgespräch kann für eine Stunde zu einem Preis von CHF 160 (inkl. MwSt.) vereinbart werden.
- Für Arbeitgeber und je nach den Besonderheiten des Projekts werden zu Beginn des Mandats Modalitäten vereinbart (Tagessatz oder Pauschale oder Abonnement). Vorschüsse, die auf die Schlussrechnung angerechnet werden, können zu Beginn und während des Mandats verlangt werden.
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Bei finanziellen Schwierigkeiten können Sie Rechtshilfe beantragen. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich entweder an einen Rechtsanwalt oder an einen zugelassenen Geschäftsmann zu wenden. Diese staatliche Hilfe wird (auf Antrag) Personen gewährt, die aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, ihre Interessen zu vertreten. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.vd.ch/prestation/demander-lassistance-judiciaire.